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Welche Strafen drohen beim widerrechtlichen Parken von LKW?

Bei Verstößen gegen die LKW-Parkvorschriften in Deutschland können verschiedene Sanktionen drohen. Diese können von Geldbußen bis hin zu Punkten in Flensburg reichen, abhängig von der Schwere des Verstoßes. Hier sind einige Beispiele für mögliche Strafen (Stand 2021, Änderungen sind möglich):

  1. Falsches Parken oder Halten auf Gehwegen, in zweiter Reihe oder in Fußgängerzonen kann mit einem Bußgeld von 20 bis 70 Euro geahndet werden.
  2. Das Parken mit einem LKW über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr innerhalb geschlossener Ortschaften kann mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro bestraft werden.
  3. LKWs, die über eine Stunde in Wohngebieten parken, können mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro belegt werden.
  4. Wiederholte oder besonders schwere Verstöße gegen die Parkvorschriften können zu Punkten im Fahreignungsregister (ehemals Verkehrszentralregister) in Flensburg führen.

Diese Angaben sind nur Richtwerte und die tatsächlichen Strafen können je nach Einzelfall variieren. Fahrer sollten immer darauf achten, dass sie ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß abstellen, um diese Strafen zu vermeiden. Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Fahrzeugführer für etwaige Verstöße verantwortlich gemacht werden kann, auch wenn er nicht der Eigentümer des Fahrzeugs ist.

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